Hygieneplan der Grundschule „Kleine Kalmit“ Ilbesheim
gültig ab 22.2.2021 – Veränderungen sind fett markiert!
- Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
- Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
- Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
- Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
- Im Bus, auf dem Schulhof, im Schulhaus und im Unterricht müssen Mund-Nasenschutz-Masken getragen werden.
- Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
- Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
- Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
- Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
- In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
- Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
- Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
- Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
- Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen; für Schüler wird diese empfohlen.
Ausnahmen:- Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
- Bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Während der Pausen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
- Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
- Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.