Neuer Hygienplan ab 22.2.21

Neuer Hygienplan ab 22.2.21

Hygieneplan der Grundschule „Kleine Kalmit“ Ilbesheim

gültig ab 22.2.2021    –      Veränderungen sind fett markiert!

  1. Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
  2. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  3. Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
  4. Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
  5. Im Bus, auf dem Schulhof, im Schulhaus und im Unterricht müssen Mund-Nasenschutz-Masken getragen werden.
  6. Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  7. Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
  8. Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
  9. Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
  10. In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
  11. Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
  12. Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
  13. Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein.
  14. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
  15. Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen; für Schüler wird diese empfohlen.
    Ausnahmen:

    • Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
    • Bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
    • Während der Pausen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
    • Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
    • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
    • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

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