Neuer Hygieneplan gültig ab 17.8.20

Neuer Hygieneplan gültig ab 17.8.20

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  • Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
  • Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  • Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
  • Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
  • Im Bus, auf dem Schulhof und im Schulhaus müssen, bis zum Sitzen am Platz im Klassensaal, Mund-Nasenschutz-Masken getragen werden.
  • Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  • Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
  • Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
  • Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
  • In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
  • Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
  • Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
  • Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
    Ausnahmen:
  • Schülerinnen und Schüler, sobald sie ihren Sitzplatz im Unterrichtsraum erreicht haben.
  • Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich ausschließlich innerhalb ihrer Klasse bzw. ihres Kurses im freien Schulgelände aufhalten.
  • Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; sofern der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird).
  • Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  • Alle Personen, bei denen für das Abnehmen der MNB zur Kommunikation mit Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
  • Externe (z.B. Eltern), sofern sie auf einem festen Platz sitzen und der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird.
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