- Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
- Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten. - Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
- Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
- Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
- Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
- Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
- Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
- In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
- In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
- Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
- Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
- Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
- Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein und müssen einen 3G-Nachweis mit sich führen.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) erfolgt nach einem Warnstufensystem:
Warnstufe | Schulhaus | Platz/Kl-Zimmer | Freien |
1 | Maske | Keine Maske | Keine Maske |
2 | Maske | Keine Maske | Keine Maske |
3 | Maske | Maske | Keine Maske |
- Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen; für Schüler gelten diese
Ausnahmen:
- Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
- Bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Während der Pausen im Freien kann auf das Tragen der Maske für Schülerinnen und Schüler auch ohne Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden.
- Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
- Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
- Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
- Für den Sport- und Musikunterricht gilt jeweils ein Warnstufenkonzept.
- Diese Regeln sind bis auf Weiteres auch von vollständig geimpften und genesenen Personen zu beachten.
- Auch für alle Beschäftigen gilt der 3G-Nachweis.