Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten.
Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.