- Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
- Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten. - Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
- Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
- Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
- Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
- Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
- Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
- In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
- In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
- Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
- Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
- Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
- Schulfremde Personen müssen sich nicht mehr in eine Liste im Sekretariat eintragen und auch keinen 3G-Nachweis mit sich führen.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist im Unterricht am Platz nicht verpflichtend, und auch nicht mehr im Schulhaus. Im Freien muss keine Maske getragen werden
- Erwachsene und Schüler müssen keine Maske tragen.
- Im Sportunterricht in der Halle muss keine Maske getragen werden.