17. Hygieneplan-Corona, gültig ab 4.4.22, Veränderungen sind fett markiert

17. Hygieneplan-Corona, gültig ab 4.4.22, Veränderungen sind fett markiert
  1. Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
  2. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
    Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten.
  3. Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
  4. Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
  5. Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  6. Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
  7. Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
  8. Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
  9. In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
  10. In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
  11. Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
  12. Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
  13. Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
  14. Schulfremde Personen müssen sich nicht mehr in eine Liste im Sekretariat eintragen und auch keinen 3G-Nachweis mit sich führen.
  15. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist im Unterricht am Platz nicht verpflichtend, und auch nicht mehr im Schulhaus. Im Freien muss keine Maske getragen werden
  16. Erwachsene und Schüler müssen keine  Maske tragen.
  17. Im Sportunterricht in der Halle muss keine Maske getragen werden.
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