13. Hygieneplan – Neuer Hygieneplan ab 6.12.21 – Veränderungen sind fett markiert

13. Hygieneplan – Neuer Hygieneplan ab 6.12.21  – Veränderungen sind fett markiert
  1. Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
  2. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
    Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten.
  3. Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
  4. Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
  5. Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  6. Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
  7. Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
  8. Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
  9. In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
  10. In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
  11. Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
  12. Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
  13. Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
  14. Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein und müssen einen 3G-Nachweis mit sich führen.
  15. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist auch im Unterricht am Platz verpflichtend. Im Freien muss keine Maske getragen werden
  16. Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen; für Schüler gelten diese
    Ausnahmen:
  • Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
  • Bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Während der Pausen im Freien kann auf das Tragen der Maske für Schülerinnen und Schüler auch ohne Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden.
  • Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  1. Für den Sport- und Musikunterricht gilt jeweils ein Warnstufenkonzept. Im Sportunterricht in der Halle muss eine Maske gertagen werden.
  2. Diese Regeln sind bis auf Weiteres auch von vollständig geimpften und genesenen Personen zu beachten.
  3.  Auch für alle Beschäftigen gilt der 3G-Nachweis.
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