Neuer Hygieneplan – gültig ab 30.8.21

Neuer Hygieneplan – gültig ab 30.8.21
  1. Bei Krankheitszeichen dürfen Schüler, Lehrer und andere Personen die Schule nicht betreten.
  2. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
    Hiervon darf abgewichen werden, wenn es der Unterrichtsbetrieb bzw. zwingende pädagogisch-didaktische Gründe erfordern. Auch dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten.
  3. Ein- und Ausgänge werden im Einbahnstraßensystem genutzt.
  4. Auf den Treppen und in den Gängen gehen wir ganz rechts.
  5. Beim Betreten des Schulhauses sind die Hände zu desinfizieren.
  6. Vor dem Frühstück und nach dem Toilettengang werden die Hände sorgfältig gewaschen.
  7. Es darf immer nur ein Mädchen oder ein Junge gleichzeitig auf die Toilette.
  8. Niesen und Husten soll in die Armbeuge und unter Wegdrehen von anderen erfolgen.
  9. In den Klassensälen wird regelmäßig gelüftet (mindestens all 20 Minuten); Dauerlüftung bei entsprechenden Temperaturen.
  10. In den Klassenräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten, frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
  11. Bei Lerngruppendurchmischung ist auf blockweise Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
  12. Die zu reinigenden Klassensäle werden bei Belegungsänderung über den Hausmeister an die Reinigungsfirma gemeldet.
  13. Der Sanitätsbereich wird täglich gereinigt.
  14. Schulfremde Personen tragen sich in eine Liste im Sekretariat ein.
  15. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist grundsätzlich für alle Personen im Bus und im Schulgebäude (auch im Unterricht am Platz) (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) bis zum 10. September Im Freien besteht keine Verpflichtung eine Maske zu tragen.
  16. Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen; für Schüler wird diese
    Ausnahmen:
  • Wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
  • Bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Während der Pausen im Freien kann auf das Tragen der Maske für Schülerinnen und Schüler auch ohne Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden.
  • Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mind. 1,5 m).
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  • Alle Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
  1. Im Freien kann der Sportunterricht regulär (ohne Maske und ohne Abstand) durchgeführt werden. Im Innenbereich werden niedrigschwellige Angebote mit Maske und Abstand
  2. Musikpraktisches Arbeiten ist in Innenräumen nur mit Maske möglich.
  3. Diese Regeln sind bis auf Weiteres auch von vollständig geimpften und genesenen Personen zu beachten.

Veränderungen sind fett markiert.

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